Klimaschutz nicht um jeden Preis

geschrieben am 4. Juni 2008; Autor: admin 
abgelegt unter Wärmepumpen

Ein Gericht hat jetzt ein Urteil zur Lärmbelästigung von Wärmepumpen gesprochen (AZ: 34 Wx 23/07). Demnach muss ein Mieter die Lärmbelästigung durch eine Wärmepumpe nicht hinnehmen, wenn sie einen Geräuschpegel von über 25 Dezibel, das ist der zulässige Grenzwert, aufweist. Ein Mieter hatte vor dem Oberlandesgericht München gegen seinen Vermieter geklagt, der im Keller eine Wärmepumpe installierte, die den zulässigen Geräuschpegel überschritt. Das OLG München verurteilte den Vermieter dazu “geeignete Maßnahmen zur Begrenzung der Lärmimmission zu ergreifen”.

[via: valuenet]


Kommentare

One Response to “Klimaschutz nicht um jeden Preis”

  1. Warmduscher am 11. April 2011 11:20

    Eine vernünftig installierte Wärmepumpe ist so “laut” wie ein Kühlschrank. Wenn die Wärmepumpe in hohem Maße niederfrequente Geräusche produziert, wurde sie falsch aufgestellt.

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