EEWärmeG: erneuerbare Energien werden ab 2009 Pflicht

Durch das nun verabschiedete Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) wird für Hausbesitzer von Neubauten (01.01.2009) der Einsatz von erneuerbaren Energien für die Wärmeversorgung verpflichtend vorgeschrieben. Dieser Pflicht unterliegen alle Eigentümer, egal ob privat oder gewerblich. Nicht vorgeschrieben ist die Art der erneuerbaren Energieform. Möglich sind grundsätzlich alle erneuerbaren Energien, wie z.B. Wärmepumpen, Solaranlagen und Pelletheizungen. Auch eine Kombination von erneuerbaren Energien ist möglich. Möchte man keine erneuerbaren Energien einsetzen müssen andere klimaschonende Maßnahmen ergriffen werden. So kann man die Wärmedämmung verbessern, Fernwärme oder Wärme aus der Kraft-Wärme-Kopplung einsetzen.

Entscheidet man sich aber für erneuerbare Energien hat dies ein ganz entscheidenen Vorteil. Man macht sich gegenüber fossilen Brennstoffen und den immer weiter steigenden Preisen für dieselben unabhängig. Gefördert werden die erneuerbaren Energien über das Marktanreizprogramm der Bundesregierung. Über die Förderdatenbank können alle Förderprogramme des Bundes und der Länder recherchiert werden.