Illegale Errichtung von Erdwärme-Anlagen bedroht das Grundwasser
geschrieben am 19. Februar 2009; Autor: juliane
abgelegt unter Allgemein, Wärmepumpen
Die Nutzung von Erdwärme boomt und jeder Boom ruft auch immer die berühmten schwarzen Schafe auf den Plan. In Haltern in der Nähe von Recklinghausen stellte sich nun heraus, dass von den 130 im Ort betriebenen Anlagen nur 49 von der Unteren Wasserbehörde genehmigt waren. Die restlichen wurden “schwarz” gebaut.
Die so errichteten Anlagen rufen inzwischen die Wasserversorger auf den Plan, weil diese sich darum sorgen, dass die Qualität des Wassers leiden könnte. Das Problem sei, dass bei undichten Wärmepumpen die eingesetzten wassergefährdenden Stoffe ins Erdreich und so ins Grundwasser gelangen könnten, so die Untere Wasserbehörde. Da die Behörde für den Gewässerschutz im Kreisgebiet verantwortlich zeichnet, hält sie die Risiken für “nicht einschätzbar”. Vor allem in Wasserschutzgebieten oder Schutzgebieten mit Wohnbebauung drohe Gefahr. Auch an den Orten, an denen Haushalte ihr Trinkwasser aus eigenen Brunnen beziehen, könne es problematisch werden. Ulrich Peterwitz, der Leiter der Abteilung Wasserwirtschaft und Umweltschutz beim Wasserversorger Gelsenwasser sagt hierzu: ” Ber der Erdwärmenutzung herrscht oftmals Goldgräberstimmung.”
Darum haben die bundesweit 1500 in der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches (DVGW) organisierten Wasserversorger ein Positionspapier aufgesetzt. Hierin fordert sie, das jede Anlage genehmigungspflichtig, aber in Trinkwasserschutzzonen grundsätzlich verboten sein solle. In Einzalfällen könne die Nutzung geprüft werden, wobei das Wasser allerdings lediglich als Wärmeträger genutzt werden dürfe.
Die Gefahr für das Grundwasser sieht Perlewitz aus drei Richtungen. Zum ersten würden bei der Bohrung schützende Schichten im Untergrund durchstoßen. Zum zweiten könne durch eine falsch eingebaute oder abgedichtete Anlage schmutziges Oberflächenwasser ins Grundwasser dringen. Und zum dritten würden die Wärmeträgermittel Korrosionsschutzmittel wie etwa das Frostschutzmittel Glykol beinhalten, die das Grundwasser gefährden.
Problematisch ist aus Sicht der Unteren Wasserbehörde Recklinghausen vor allem auch, dass es für die Errichtung von Geothermie-Anlagen keine einheitlichen landes- oder bundesrechtlichen Bestimmungen gebe.
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